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Die EU plant ab 2022 verpflichtend „Speedlimiter“ in Neuwagen einzuführen. Vorgebliches Ziel ist die Reduzierung von Unfällen auf Grund unangemessener […]

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„Speedlimiter“ – Die Bußgeldstelle fährt mit

„Speedlimiter“ – Die Bußgeldstelle fährt mit

Die EU plant ab 2022 verpflichtend „Speedlimiter“ in Neuwagen einzuführen. Vorgebliches Ziel ist die Reduzierung von Unfällen auf Grund unangemessener Geschwindigkeiten, auch wenn diese mit 13%* nur auf Rang 5 der häufigesten Unfallursachen kommt. „Speedlimiter“ greifen auf die GPS-Daten des Fahrzeuges und eine Verkehrszeichenerkennung zurück. Stellt das System eine zu hohe Geschwindigkeit fest, drosselt es automatisch die Motorleistung des Fahrzeuges. Der Fahrer kann zwar dennoch „übersteuern“, jedoch zeichnet der an Bord befindliche „Data-Logger“ fleißig alle Übertretungen auf.

Genau hier kommen wir wohl zu dem Kern dieser „Speedlimiter“ – die Bußgeldstelle fährt quasi mit Ihnen mit, liebe Leser.

Nun sollte es natürlich im Interesse aller Bürger sein, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden, jedoch stellt dieses System einen starken Eingriff in die Privatsphäre der Fahrer dar, sollten die Daten an Dritte übermittelt werden, bzw. ausgelesen werden können. Wir erinnern uns an die endlosen Debatten von Datenschützern, die selbst bei der Kennzeichenerfassung an Mautstellen Alarm schlugen. Dieser neue „Begleiter“ stellt diese Debatte jedoch völlig in den Schatten. Mit den dort erfassten Daten wäre es problemlos möglich, alle KFZ-Halter lückenlos zu überwachen und die Erfahrung zeigt, dass solche Systeme früher oder später auch für weitere „Notwendigkeiten“ genutzt werden.

* https://www.bussgeldkatalog.org/unfallstatistik/