Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) plant einen Gesetzesentwurf einzubringen, der verheirateten homosexuellen Frauen eine „Mit-Mutterschaft“ einräumt. Konkret bedeutet das, dass die […]
«SPD-Vorschlag „Mit-Mutterschaft“ – jetzt wird es verrückt!

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) plant einen Gesetzesentwurf einzubringen, der verheirateten homosexuellen Frauen eine „Mit-Mutterschaft“ einräumt. Konkret bedeutet das, dass die Lebenspartnerin einer Frau, die ein Kind gebärt, automatisch als „Mit-Mutter“ mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten gilt. Dieses Gesetz soll jedoch ausschließlich nur für Frauen gelten.
Man möchte fast an dem Irrsinn verzweifeln, der ernsthaft debattiert werden soll. Die Elternschaft ist im Gesetz klar geregelt und richtet sich nach dem Abstammungsprinzip und kann in Ausnahmefällen durch Adoption errungen werden. Grundlage dieser Gesetze ist und bleibt das Wohl der Kinder, denen damit ein Aufwachsen in stabilen Familienverhältnissen ermöglicht werden soll. Das Adoptionsrecht steht seit der Öffnung der Ehe für alle auch homosexuellen Paaren zu. Damit ist der Gleichberechtigung genüge getan.
Nun die Ehepartnerin einer Mutter mit besonderen Privilegien ausstatten zu wollen, verstößt also nicht nur gegen das Abstammungsprinzip und höhlt alle Grundlagen der Elternschaft aus, dieser Vorschlag diskriminiert – wenn man ihn zu Ende denkt – heterosexuelle und männliche homosexuelle Paare. Sollte es zu dieser Öffnung kommen, können wir mit Sicherheit sagen, dass wenigstens ein Gericht feststellen wird, dass diese Öffnung ausnahmslos für alle Paare zu gelten hat. Leidtragende sind am Ende die Kinder, die neben drei Müttern und vier Vätern auch sieben Einverständniserklärungen für wichtige Entscheidungen, wie die Schulwahl, aber auch medizinisch wichtige Therapien einholen werden müssen.


